Politfilz in Otterndorf ?

Es ist schon unglaublich.
Die Stadt Otterndorf - natürlich wieder Stadtdirektor Harald Zahrte - stellt am Donnerstag, den 14.März 2013 einen Vergrämungsantrag beim
Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven, um den artgeschützten Saatkrähen der Garaus zu machen. Ziemlich spät - muss doch Harald Zahrte wissen, dass Vergrämungsaktionen und Abholzmassnahmen grundsätzlich zum 28.2. eines jeden Jahres limitiert sind. Selbst der arme Bürger weiss, dass er nach dem 28.2. keine Bäume mehr fällen darf - aber der Stadtdirektor ist ja kein armer Bürger.

Doch jetzt genau hingesehen:

Der Landkreis stellt das Schreiben mit einer Ausnahmegenehmigung am Freitag, den 15.3.2013 am Vormittag aus und übergibt das Schreiben gegen Empfangsbekenntnis durch Harald Zahrte an die Stadt Otterndorf; jetzt ist es nach 12.00 Uhr und die Büros der Stadt sind geschlossen.

Verdammt schnell, diese Behörde, innerhalb von 24 Stunden einen Antrag zu genehmigen. Geht das immer so schnell ?
Nein, nur wenn sich zwei Personen, die sich gut kennen, mal eben absprechen....

Die Genehmigung zur "Entnahme" der Nester der artgeschützten Saatkrähen ist befristet bis zum Montag, den 18.3.2013, d.h., die Stadt handelt sofort und setzt die Bürger vor vollendete Tatsachen und spritzt die Nester aus.

Der Gang zum Verwaltungsgericht Stade mit eventueller sofortiger Beschwerde beim OVG Lüneburg zwecks Erlangung einer einstweiligen Anordnung im Eilverfahren zum Stop der Vergrämungsaktion kann
nicht erfolgreich sein: Selbst bei sofortiger einstweiliger Anordnung und Zustellung des Bescheides per Fax innerhalb weniger Stunden - was für ein Verwaltungsgericht schon ein Kraftakt ist - geht ins Leere, weil bereits am Montagmittag alle Nester ausgespritzt sind.....

Tja, so umgehen die gewählten Volksvertreter geschickt die Jurisdiktion.

Dreigewaltenteilung gab's in der Schule im Geschichtsunterricht, gibt's aber nicht in Otterndorf.

Ein klassischer Fall von übelstem Politfilz im Landkreis Cuxhaven ?

Glauben Sie nicht ?

Na, dann lesen Sie doch einfach mal den Bescheid des so genannten "Naturschutzamtes" (...wen schützen die noch gleich ?) und achten Sie genau auf die Daten !

Viel Spass
hier.

Und die Landkarte der Vergrämung finden Sie
hier.

Glauben Sie immer noch nicht ? Na, dann lesen Sie den Bescheid einmal ganz genau...in den anderen Jahren bis 2018
ist die Vergrämung immer nur bis zum 28.2. gestattet.....nur ausgerechnet dieses Jahr bis zum Montag, den 18.3......beschieden am Freitag, den 15.3., beantragt am Donnerstag, den 14.3......
.....irgendwie komisch.....da hat sich einer etwas richtig Schönes ausgedacht.... ob die Behörden gegenüber Anträgen der Bürger auch so schnell sind ?

Hier werden der Bürger - und die Natur - "kalt geschnitten".....

Ach ja - die Ausnahmegenehmigung zum Vergrämen geht bis 2018.....wie bitte - 2018 ? - Verdammt lange Ausnahmezeit...das sind ja ganze Vogelgenerationen...
Ist das eine Ausnahme oder ein Dauerzustand unter dem Deckmantel der Ausnahme ?

Na, dann müssen wir wohl einmal fest stellen, ob die Obere Naturschutzbehörde der Landesregierung in Hannover und das Verwaltungsgericht Stade und
die Staatliche Vogelschutzwarte in Hannover-Hildesheim und das BundesUmweltamt und das Bundesministerium für Umwelt das auch so sehen.....und dann müssen wir
doch einmal fest stellen lassen, ob sich die Bundesrepublik Deutschland womöglich ein Vertragsverletzungsverfahren einfängt, weil sie die Bestimmungen
der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht eingehalten hat.....unrichtig ausgeführt durch den Landkreis Cux, beantragt durch Stadtdirektor Harald Zahrte.....

Oh, my god, was für eine Arbeit....und das alles nur wegen so ein paar kreischender Vögel.....

Und wenn Sie wissen wollen, wie es im (ehemaligen) Urwald von Otterndorf heute aussieht, dann lesen Sie button 19


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken