Wer als Werkzeug nur den Hammer kennt....

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Allgemeine Informationspflichten gemäss § 5 Telemediengesetz i.d.g.F.:

Diese Seite betreibt oder verfolgt keine kommerziellen Interessen. Wir verkaufen nichts und wir kaufen auch nichts ein.
Diese Seite verfolgt rein ideelle Ziele. Es gibt Leser, die das ganze als Satire betrachten, doch leider gibt es das Problem mit dem Stadtdirektor Harals Zahrte tatsächlich.

Der Betreiber dieser Seite ist:

Aktionsbündnis zum Erhalt der
artgeschützten Rabenvögel im Amtsgarten Otterndorf


Kontakt:
Wenn Sie mit dem Aktionsbündnis zum Erhalt der Rabenvögel Kontakt aufnehmen möchten,
so mailen Sie an:

saatkraehe@email.de

Wenn Sie mit dem betroffenen Stadtdirektor Harald Zarthe in Kontakt treten wollen, mailen Sie an:

harald.zahrte@otterndorf.de


Hinweis an Rechtsanwälte:

Es soll ja Mandanten geben, z.B. Stadtdirektoren, die lassen unter Verwendung von Steuergeldern alles und jeden verklagen, der sich
ihren Interessen in den Weg stellt.....nach dem Motto "Ich bin der gewählte Volksvertreter, halte mich an meine eigene Meinung (oder an die anderer, von denen ich wieder gewählt werden will), brauche Rechtsvorschriften nicht einzuhalten...und alle Bürger sind meine Untertanen.
Ausserdem kostet der Prozess ja nichts - es bezahlt ja der Steuerzahler.

Es soll auch Rechtsanwälte geben, die solche Mandate gerne annehmen, weil derartige Mandate eine Gelddruckmaschine dar stellen.
An alle diese Rechtsanwälte ist die nachfolgende Mitteilung gerichtet:

1. Alle Texte dieser Internetseite einschliesslich der Verlinkungen sind auf Ihre Rechtskonformität einschliesslich Berücksichtigung obergerichtlicher Leitsatzurteile geprüft .

2. Ich erscheine vor Gericht grundsätzlich persönlich und vertrete meine Auffassung vor Gericht selbständig.
Ich lasse grundätzlich einen Sachverständigen der Staatlichen Vogelschutzwarte laden.
Secret deals mit dem Ziel, einen Vergleich auszuhandeln und das wiederum mit dem Ziel, eine Vergleichsgebühr zu erhalten, stellen sich a priori als sinnfrei dar.
Das anwaltliche System "Heute schanze ich Dir einen Vergleich zu und morgen Du mir - und heut' abend treffen wir uns dann beim Bier" ist nicht zielführend.

Bei Gerichtsverfahren, bei denen Anwaltspflicht besteht, wird ein Anwalt mit der betreffenden Zulassung anwesend sein. Dieser wird während der Verhandlung jedoch kein Wort sagen. Ich führe die Verhandlung. Allfällige Empfänglichkeiten bezüglich Vergleichsangebote müssen ins Leere laufen.

3. Auf den Straftatbestand der Nötigung im Amt nach § 240 StGB in Bezug auf einen möglicherweise klagenden Stadtdirektor wird vorsorglich hingewiesen.

4.Gehen Sie davon aus, dass ich Zeugen aus der dritten Reihe der zuständigen unteren und der oberen Naturschutzbehörde sowie Mitarbeiter der Stadt OItterndorf und andere whistleblower laden lassen werde, die für den Kläger äusserst kompromittierende Aussagen treffen werden.

5. Alle Klageverfahren nebst zugehöriger Schriftsätze sowie öffentliche Verhandlungstermine werden auf dieser homepage der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und deren Existenz einschliesslich öffentlicher Verhandlungstermine über die Tagespresse und über die social media bekannt gegeben, damit sich die interessierten Bürger einschließlich Fremdenverkehrsgäste sachkundig machen können und die Entscheidungswege des Stadtrates der Stadt Otterndorf in Sachen des Naturschutzes besser nachvollziehen können.

6. Die interessierten Fernsehsender werden zugegen sein.